°°° Vertragsbedingungen prüfen und nachverhandeln
°°° Pragmatischeres Herangehen bei Audits und Fristen

Kehl, 25.03.2020 – Die COVID-19-Pandemie hat auch Auswirkungen auf das energiewirtschaftliche Management der meisten Unternehmen. Um jetzt schnell Klarheit bei den vielen offenen Fragen der Energiewirtschaft zu schaffen, hat die unabhängige Kehler Energieberatung Energie Consulting GmbH (ECG) einen Frage-Antwort-Katalog zusammengestellt, der die wichtigsten energiewirtschaftlichen Themen beleuchtet und Handlungsempfehlungen gibt:
– Produktionsrückgang und Energiekosten
– Anträge zur Begrenzung der EEG-Umlage (besondere Ausgleichsregelung)
– Audits
– Fristen für Emissionshandel und Strompreiskompensationen
– Energiebeschaffung.

Der Fragenkatalog wird kontinuierlich aktualisiert und auch mit Nutzerfragen erweitert, ein kostenloser Update-Service kann abonniert werden unter https://www.energie-consulting.com/corona.

Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der ECG, gibt ein Beispiel, wodurch die Energiekosten bei Produktionsrückgängen trotz des reduzierten Verbrauchs nicht wesentlich sinken, sondern trotzdem hoch bleiben können: „Wir müssen bei Neukunden leider immer wieder feststellen, dass in vielen Verträgen Mengenbeschränkungen vereinbart sind: Bei einem Minderverbrauch, der einen festgelegten Flexibilitätsrahmen unterschreitet, kann der Energieversorger erhebliche Ausfallgebühren verlangen. Letztlich könnten aufgrund der aktuell stark sinkenden Strompreise die Kosten sogar ähnlich hoch sein, wie wenn man den Strom genutzt hätte.“ Denn die genaue Verlusthöhe ist hochgradig abhängig von der Differenz zwischen Beschaffungspreis und Rückverkaufspreis sowie von der vertraglichen Regelung zur Aufwandsentschädigung an den Lieferanten.

Verbraucht beispielsweise ein Unternehmen statt der vereinbarten 10 Mio. kWh Strom im Jahr nur die Hälfte, könnte sich der Schaden schnell auf 100.000 Euro und mehr belaufen – ohne dass dem entsprechende Produktionserlöse gegenüberstehen. Dr. Wolfgang Hahn: „Wir raten daher dringend dazu, umgehend die Energielieferverträge zu prüfen und gegebenenfalls auf die Versorger zuzugehen, um gemeinsam eine vorteilhaftere Lösung auszuloten.“ Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit sollten Unternehmen ihren Versorgern zudem umgehend einen entsprechenden Hinweis geben, wenn ihre Produktionszahlen signifikant sinken – ganz unabhängig von vertraglichen Regelungen.

In Bezug auf Emissionshandel und Strompreiskompensation sowie auf Anträge zur Begrenzung der EEG-Umlage (besondere Ausgleichsregelung) haben die zuständigen Behörden Zugeständnisse angekündigt. Der ECG-Fragenkatalog erläutert, unter welchen Umständen Ausnahmen möglich sind, wenn Auflagen oder Fristen aufgrund der Pandemie nicht eingehalten werden können.

Auch für Audits sind pragmatisch angelegte Lösungen sowohl seitens der Zertifizierer als auch seitens des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Unternehmen sollten jetzt mit ihrem Zertifizierer erörtern, inwieweit etwa auf Vor-Ort-Begehungen verzichtet werden kann oder ob das Audit verschoben werden und schnellstmöglich nachgereicht werden muss. Das BAFA wird während der Krise keine Kontrollen durchführen und Corona-bedingte Verzögerungen berücksichtigen.

Dr. Wolfgang Hahn: „Das Corona-Virus stellt uns alle vor gewaltige Herausforderungen. Wir werden unsere Kunden weiterhin kompetent und zuverlässig unterstützen, damit sie die energiewirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie erkennen und die richtigen Entscheidungen treffen können“.

Keywords:Corona-Virus, Energiemanagement, Energieberatung, Beschaffung, Emissionshandel, EEG-Umlage, Meldepflichten, ECG

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