Die HELP-Akademie bildet kompetent und AZAV-zertifiziert Berufsbetreuer aus.
Mit der Berufsbezeichnung „Berufsbetreuer“ ist jemand bezeichnet, der in Deutschland rechtliche Betreuungen Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes ausübt. Es handelt sich nicht zwingend um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern um eine Tätigkeit, die durch Schulungen und Seminare zum anerkannten Berufsbetreuer vermittelt wird. Viele Menschen aus den Berufsgruppen Sozialarbeiter, Pädagogen, Alten-und Krankenpfleger, Senioren Assistenten oder Erzieher sind in diesem Beruf tätig.
Aufgaben (u.a.)
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer haben die Aufgabe, die von ihnen betreuten Menschen in einem vom Gericht festgelegten Bereich zu vertreten – zum Beispiel bei der Aufenthaltsbestimmung, Post, Vermögensverwaltung, Behördenangelegenheiten, oder Gesundheits- und Pflegekontrolle und -fürsorge. Je nachdem, welche Unterstützung für die Betroffene oder den Betroffenen im Einzelfall erforderlich ist, können einzelne, mehrere oder alle Aufgabenbereiche übertragen werden.
Die Betreuung hat persönlich zu erfolgen. Die Wünsche des zu betreuenden haben Vorrang, es sei denn das Gericht beschließt eine andere Vorgehensweise. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat in diesem Jahr den Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ im Rahmen eines interdisziplinär besetzten Plenums eröffnet.
Grundlagen für eine Berufsbetreuung
Nach dem Zwischenbericht 2007 des Instituts für Sozialforschung, Köln, waren folgende medizinische Diagnosen Grundlagen die Bestellung beruflicher Betreuer:
6,9 % Körperliche Behinderung19,9 % Demenz (steigend)16,7 % Sucht33,4 % sonstige psychische Krankheit 15,9 % geistige Behinderung
19,7 % Mischbild: Krankheit und Behinderung
Die angenommene Gesamtzahl von Betreuungsverfahren 2016 dürften Ende 2016 rund 1.233.000 und bis 2017 / 2018 ca. 1.350.000 Betreuungen angeordnet gewesen sein. Derzeit steigt die Gesamtzahl an, da durch den Demografischen Faktor und das älter werden der Gesellschaft die Betreuung im Demenzbereich zunimmt.
Berufliche Betreuungsführung und Rechtstatsachen.
Derzeit gibt es in Deutschland ca. 17.000 berufliche Betreuer. Diese sind überwiegend selbständig tätig oder als Vereinsbetreuer in Betreuungsvereinen oder als Behördenbetreuer bei der Betreuungsbehörde angestellt. Im Jahr 2004 wurden ca. 1,16 Millionen Bürger betreut, bis zum Ende 2017 stieg die Zahl auf 1,35 Mio. an. Davon nach Schätzungen der Berufsverbände rund 1/3 durch berufliche Betreuer, was aber ausgebaut werden soll, sofern genügend ausgebildet werden. Die Behörden und Gerichte setzten mittlerweile verstärkt auf eine ausreichende Vorkenntnis und Ausbildung. Viele berufliche Betreuer üben diese Tätigkeit nebenberuflich aus. Die berufliche Führung von Betreuungen als Nebentätigkeit wurde durch das Bundesverfassungsgericht gestattet.
Im Folgenden wird unter dem Begriff des Berufsbetreuers dieser im engeren Sinne verstanden, da derzeit noch (die ebenfalls beruflich tätigen) Vereins- und Behörden-Betreuer Angestellte (oder Beamte) des Betreuungsvereins bzw. der Betreuungsbehörde sind und nicht wie hier dargestellt selbständig arbeiten.
Bestellung als Berufsbetreuer
Die Bestellung als Berufsbetreuer erfolgt durch das örtliche Amtsgericht. Die Betreuungsbehörden bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht – Betreuungsgericht – über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.
Ein Betreuer ist zu bestellen, wenn ein Volljähriger in Folge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (hierzu kann die sog. Altersdemenz gehören) seine Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann und andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen. Die Behörde muss prüfen, ob und inwieweit die Mitteilung unter Beachtung der berechtigten Interessen des Betroffenen nach ihren Erkenntnissen erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr für das Wohl des Betroffenen abzuwenden.
Berufsbetreuer wird man, dass man vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt wird und im Bestellungsbeschluss die Betreuung als beruflich geführt bezeichnet wird. Ein Betreuer sollte grundsätzlich mehr als 10 Betreuungen führen, wenn er als Berufsbetreuer tätig sein will (§ 1).
Dies ist in der Regel der Fall, wenn man im Hinblick auf die zu erwartende Schwierigkeit der Betreuung unter Berücksichtigung der beruflichen Kenntnisse des Betreuers niemand Ehrenamtlichen damit betrauen kann. Häufig haben diese Betroffenen mehrere Probleme und/oder keine geeigneten Angehörigen, die die Betreuung übernehmen können, oder es gibt Interessenskonflikte im Familienkreis. Zur auskömmlichen Betreuertätigkeit bei ausschließlicher beruflicher Betreuung werden 30-40 Betreuungen oder mehr benötigt, wobei die Vergütungsansprüche gesetzlich
festgesetzt wurden, die Betreuerpflichten unverändert geblieben sind. Zu den wünschenswerten Kenntnissen gehören solche auf dem Gebiete des Rechtes (Betreuungsrecht, Zivilrecht, Sozialrecht) medizinisch-betreuerische, pflegerische und psychologische Kenntnisse,(im Bereich Demenz-Betreuung) darüber hinaus Kenntnisse der Buchführung, der Betriebswirtschaft und Umgang mit den digitalen Medien, Erfahrung im Umgang mit Behörden und die Fähigkeit, juristisch und medizinisch geprägten Schriftverkehr zu verstehen. Die Berufsverbände und Behörden haben sich auf ein gemeinsam ausgestaltetes Berufsbild geeinigt. Die Ausbildungsstätten sind gehalten, dies umzusetzen.
Praktisches Vorgehen zum Berufsstart
Um die Tätigkeit als Berufsbetreuer zu beginnen, bewirbt man sich nach einer entsprechenden Ausbildung sinnvollerweise zunächst bei der örtlichen Betreuungsbehörde (des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt). Dort hat man ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Schufa-Selbstauskunft vorzulegen. Gefordert werden weiter folgende Angaben und Dokumente: Zeugnisse über Berufsabschlüsse, Studiennachweise (Voraussetzung zur Erreichung Vergütungsstufe 3) Nachweise bisheriger beruflicher Tätigkeiten, Nachweise über Fortbildungen in einer zugelassenen Ausbildungstätte (für alle Vergütungsstufen erforderlich: zu betreuungsrechtlich relevanten Fragen, wie rechtlichen, medizinischen, psychologischen Themen). Sinnvoll ist der Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung sowie einer möglichen Vertretung im Abwesenheitsfall. Die Betreuungsbehörde schlägt im Rahmen ihrer
Unterstützungs-pflicht im Betreuungsverfahren dem Vormundschaftsgericht geeignete Personen als Betreuer vor.
Betreuerpflichten
Die Pflichten eines Berufsbetreuers sind grundsätzlich die gleichen wie bei anderen Betreuern. Sie ergeben sich aus den gerichtlich übertragenen Aufgabenkreisen. Selbständige Berufsbetreuer sind im Gegensatz zu Vereins- und Behördenbetreuern und nahen Angehörigen keine befreiten Betreuer. Anders als diese unterliegen selbständige Berufsbetreuer der vollen Kontrolle des Vormundschaftsgerichtes, bei der jährlichen Rechnungslegung und der Genehmigung von Geldanlagen beim Mündelgeld.
Steuerrechtliche Seite und Steuerpflicht
Die Einkünfte der Berufsbetreuer unterliegen bei Erfüllen aller Voraussetzungen (z.B. als anerkannter Berufsbetreuer mit Ausbildung) nicht der Gewerbesteuer und sind von der Umsatzsteuer befreit. Das trifft wie oben dargestellt zu,
wenn bestimmte Qualifikationen vorliegen und eine Ausbildung nachgewiesen ist. Liegen diese Qualifikationen nicht vor, müssen diese Einnahmen wie gewerbliche Einkünfte versteuert werden. Das bedeutet, dass ohne Ausbildung Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entrichtet werden müssen.
Aus- und Fortbildung
Informationen zur Aus- und Fortbildung für Berufsbetreuer findet bei der HELP-Akademie statt. Ein Institut mit einer staatlichen Zulassung und AZAV- geprüften Anerkennung zur Erwachsenenbildung in München
HELP-Akademie (ab 1/2019) Ausbildungsschwerpunkt Betreuung von Senioren,
5 Module a“4 Tage: Rechtskunde,Medizin,Stressbewältigung,Psychologie,Beteruungsrecht,Sozialgesetzbuch, Grundsicherung, Vergütung, Gerichtsbarkeit, Pflegeversicherung, Fallübungen und Existenzgründung als 6. Modul. Vorkenntnisse z.B. als Seniorenassistent oder Seniorenbetreuer sind von Vorteil. Kosten pro Modul je nach Buchungszeitpunkt von 550,-EUR bis 650,- EUR. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung und dem staatlich anerkannten Zertifikat ab. Unsere Akademie ist eine staatlich anerkannte AZAV zertifizierte Bildungseinrichtung.
Informationen, ausführliche Bertung und Prospekte bitte hier anfordern: HELP Berufsbetreuer-Informationen
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