Bestellerprinzip in Österreich

Die Folgen zur Nationalratswahl 2019

Lange Zeit hat es so ausgesehen, dass Österreich weiterhin am Prinzip des Doppelmaklers festhalten wird. Im August 2019 hat die ÖVP allerdings überraschenderweise positive Signale für die Einführung des Bestellerprinzips in Österreich ausgesendet.

Die SPÖ möchte hierfür noch vor der Nationalratswahl in der letzten Parlamentssitzung am 25. September 2019 einen Antrag einbringen.

Was ändert sich für Mieter, Vermieter und Makler?

In Österreich herrscht derzeit Wahlkampfstimmung. Denn nach dem Ibiza-Skandal im letzten Mai werden am 29. September mit der Nationalratswahl die Karten neu gemischt.

Die ÖVP hat jetzt mit einem Statement im August aufhorchen lassen, dass sie für die Einführung des Bestellerprinzips in Österreich sind. In vielen anderen Ländern wie z.B. Schweiz, Frankreich, Niederlande, Portugal, Spanien oder „Noch EU-Mietglied“ Großbritannien ist das Bestellerprinzip schon lange Realität.

Österreich hat mit dem Prinzip des Doppelmaklers eine Sonderstellung, denn als Doppelmakler kann der Makler sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter im gleichen Vermittlungsgeschäft beratend tätig sein und somit doppelte Provision verrechnen.

DAS ENDE DES DOPPELMAKLERS

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Vermittler beauftragt, auch für die Kosten aufkommen muss.

Wird dieses in Österreich eingeführt, ist die gängige Praxis, dass der Vermieter einen Makler beauftragt, aber der Mieter die Maklerprovision bezahlt, nicht mehr erlaubt.

Auch die Möglichkeit, dass der Makler eine Provision gleichzeitig vom Vermieter und vom Mieter verlangt, wird dann nicht mehr möglich sein – es sei denn, der Makler wurde von beiden Seiten beauftragt.

Möchte der Vermieter die Suche nach einem neuen Mieter an einen Makler delegieren, muss der Vermieter zukünftig die Kosten selber tragen und wird diese – soweit es das Mietrechtsgesetz zulässt – in den Mietzins einpreisen.

Am Ende zahlt also erst wieder der Mieter die Maklergebühr. Allerdings „scheibchenweise“ über mehrere Jahre mit der Monatsmiete.

WENIGER KOSTEN FÜR DIE MIETER?

Der Mieter wird vermutlich auch in Zukunft die Maklerprovision zahlen müssen, denn diese wird dann halt in den Mietzins einberechnet.
Allerdings erspart sich der Mieter die hohen Einmalkosten zu Mietbeginn, denn die Maklerprovision beträgt üblicherweise ein bis zwei Bruttomonatsmieten plus 20% Umsatzsteuer. Wird die Provision auf den Mietzins aufgeteilt, werden nur 10% Umsatzsteuer fällig.

Bei Altbauten, die der Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes unterliegen, schaut die Sache ein bisschen anders aus, denn hier liegt der Mietzins üblicherweise bereits an der gesetzlich erlaubten Obergrenze.

Somit kann die Maklerprovision im Falle einer MRG-Wohnung nicht auf den Mietzins aufgeschlagen werden.

Die Einführung des Bestellerprinzips in Deutschland 2015 hat gezeigt, dass viele Vermieter durchaus kreativ sind, Oft wurden z.B. Möbelablösen zu verlangen, die in etwa die angefallenen Provisionskosten decken.

Ob diese Ablösen gerechtfertigt sind, muss von Fall zu Fall überprüft werden.

PROP.ID – CHANCE FÜR VERMIETER

Mit Einführung des Bestellerprinzips in Österreich wird wohl einiges an Bewegung in den österreichischen Mietwohnungs-Markt kommen. Viele Vermieter werden in Zukunft Mieter selbst suchen.

Dass es nicht so einfach ist, den richtigen Mieter zu finden und dies meist viel Aufwand und Zeit für Besichtigungen benötigt, zeigt die hohe Anzahl an Bestandsobjekten, die durch Makler vermittelt werden.

Gerade bei Wohnungen im Durchschnittspreissegment im innerstädtischen Bereich oder Trendbezirken melden sich sehr viele Interessenten. Viele davon sind aber einfach nur „Besichtigungstouristen“ ohne ernsthaftem Mietinteresse.

Oder verfügen gar nicht über das notwendige Einkommen für die geforderte Miete. Denn eine goldene Regel besagt, dass die Mietbelastungsquote (Miete im Verhältnis zum Einkommen) nicht mehr als 30-40% des Nettoeinkommens ausmachen sollte.
Mietinteressenten müssen erst qualifiziert werden – gibt es ein ausreichend hohes Einkommen? Gab es Probleme in vorherigen Mietverhältnissen?

Handelt es sich sogar um einen potentiellen Mietnomaden?

Prop.ID ist eine neue Internet-Plattform, auf der sich Mietkandidaten registrieren und strukturiert Ihren Mietwunsch darstellen können. Vermieter können sich aus diesem Pool geeignete Mietkandidaten aussuchen.

Der Vorteil: Es werden nur vorqualifizierte Mietkandidaten angezeigt, die ein ausreichendes Mietbudget haben. Weiters erhalten Vermieter einen geordneten Überblick, über welche Referenzen der Mietkandidat verfügt – wie z.B. eine Bonitätsauskunft, Bestätigung des Vor-Vermieters, Gehaltsnachweis, Selbstauskunft usw.

Bequem erstellen sich Vermieter auf prop.ID eine Vorauswahl an potentiellen Mietkandidaten – Massenbesichtigungen und unqualifizierte Mietkandidaten ade!

GUTE MAKLER BLEIBEN – VERLAGERUNG ZU KAUF

Folgt man dem internationalen Trend, wird sich das Maklergeschäft eher zu Kauf-Vermittlungen verlagern. Denn gerade in einem Kaufgeschäft kann der Makler durch professionelle Beratung seine Karten voll ausspielen.

Für viele ist der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ein einmaliges „Lebensgeschäft“. Wer möchte dies schon leichtfertig ohne professionelle Beratung tun?

Das Bestandsobjektgeschäft wird abnehmen. Private Vermieter werden sich in Zukunft vermehrt um die Mietersuche kümmern. Makler mit hohem Beratungsniveau werden aber weiterhin von Vermietern beauftragt. Für „Hobbymakler“ ohne hohen Beratungsmehrwert bzw. fachlich hochwertiger Ausbildung wird der Markt enger.

AUCH MAKLER PROFITIEREN VON PROP.ID!

prop.ID ist auch für Makler geeignet, denn nichts ist aufwändiger, als die Koordination von dutzenden Interessenten, die sich auf ein Mietinserat melden.

Durch die Vorauswahl auf prop.ID ersparen sich Makler viel Zeit und bringen Ihren Kunden qualifizierte Mietkandidaten mit weniger Aufwand.

Weitere Infos unter: www.prop.id

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