Corona-Überbrückungshilfe: Politik protegiert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf Kosten kleiner und mittelständischer Unternehmen

Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller fordert Nachbesserungen beim Antragsverfahren

Gemeinsam mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft wendet sich der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller mit einem offenen Brief an die Politik und verlangt, Bilanzbuchhalter und Rechtsanwälte als antragsberechtigte Instanzen zuzulassen und so Antragsverfahren zu beschleunigen.

Hürdenlauf statt schneller Hilfe: Bereits am 12. Juni hat das Bundeskabinett im Rahmen des Konjunkturprogramms rund 25 Milliarden Euro Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen zugesagt, die von der Corona-Krise schwer getroffen sind. Seit Mittwochmorgen, 08. Juli, steht nun die Antragsplattform für die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes online und stellt Unternehmen vor Herausforderungen.

„Im Gegensatz zu den vorangegangenen Soforthilfen können Unternehmer die Gelder nicht mehr selbst beantragen. Stattdessen müssen sie Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer damit beauftragen. Der Bund protegiert damit nicht nur willkürlich eine bisher ohnehin privilegierte Berufsgruppe. Diese künstliche Verknappung der antragsberechtigten Instanzen wird aufgrund des vorherrschenden Fachkräftemangels dafür sorgen, dass Unternehmen deutlich länger auf Unterstützung warten müssen“, kritisiert Markus Kessel, Geschäftsführer des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC).

In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie an die Bundesminister Olaf Scholz (BMF), Peter Altmaier (BMWi) und Horst Seehofer (BMI) fordert der BVBC gemeinsam mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), den Beantragungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Kleine und mittelständische Unternehmen vertrauten dem Verband zufolge seit Jahren auf die Expertise von selbstständigen Bilanzbuchhaltern und Buchführungsbüros. „Diese hochqualifizierten Dienstleister müssen gleichermaßen wie Rechtsanwälte als berechtigte Antragsteller für ihre Mandanten zugelassen werden“, verlangt BVBC-Geschäftsführer Kessel.

Zum offenen Brief: www.t1p.de/bvbc0720

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