Köln, 2. April 2020 – Die neuen Regelungen zur Abwendung der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Krise ermöglichen Mietern, ihre Mietzahlungen auszusetzen, lassen aber die finanziellen Folgen vor allem für private Vermieter außer Acht. Darauf hat Frank Hillemeier, Geschäftsführer der ImmoConcept Verwaltungsgruppe mit Sitz in Köln, in einem Offenen Brief an die Bundesregierung hingewiesen.
Er verweist darauf, dass es sich bei zahlreichen Vermietern von Wohnungen wie von Verkaufsläden und anderen Geschäftsräumen nicht um große Investment-Fonds handelt, sondern um „private Klein- und Kleinstvermietern, die ihr angespartes Vermögen in diese Immobilien investiert haben“. Sie müssten die finanziellen Einbußen tragen, wenn Gewerbebetriebe oder private Mieter fällige Mietzahlungen unter Berufung auf das neu geltende Recht aussetzen. Bei den von ImmoConcept betreuten Gewerbeobjekten belaufen sich die Mieteinnahmen, die den privaten Anlegern künftig fehlen, auf durchschnittlich mehr als 5.000 Euro pro Monat. Bei Wohnungen sind es im Schnitt 1.000 Euro pro Monat.
„Besonders dramatisch ist die Lage für die als private Vermieter selbständig tätigen Unternehmer, denen wegen der wirtschaftlichen Folgen von Corona ohnehin schon Gewinne fehlen und die zusätzlich auf Mieteinnahmen verzichten müssen. Sie tragen derzeit die Hauptlast des Corona-Abmilderungsgesetzes“, heißt es in dem Brief weiter.
Auch Unternehmen, die eine Mietzahlung komplett verweigern und sich dabei auf die behördliche Anordnung zur Schließung ihrer Filialen beziehen (die Presse berichtete unter anderem über Firmen wie adidas, Deichmann oder KIK), „handeln damit meist zu Lasten privater Kapitalanleger“, so Hillemeier in seinem Schreiben. Viele der Anleger würden den kompletten Wegfall solcher Einnahmen über mehrere Monate hinweg „nicht verkraften“.
Mit den geltenden Regelungen wälze der Staat die Verantwortung für die soziale Sicherung auf private Vermieter ab. Von der Bundesregierung fordert Frank Hillemeier daher eine rasche „rechtliche und fachliche Nachbesserung der Regelungen“, um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Denkbar sei ein für Gewerbebetriebe einzurichtender Mietzuschuss, wie er privaten Wohnungsmietern schon heute auf Antrag gezahlt werde.
Keywords:Corona, Mieten, Recht
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