Aufatmen beim indischen Windkraftanlagenhersteller Global Wind Power Limited (GWPL): Dieser war im Jahre 2017 aufgrund einer Klage des Verwalters des insolventen Herstellers von Windturbinen, Fuhrländer AG, vom Landgericht Köln zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 Mio. Euro verurteilt worden. Die zur indischen Reliance-Gruppe gehörende Gesellschaft hatte von ihrer Verurteilung erst aus der Presse erfahren. Die von GWPL beauftragte Sozietät PASCHEN Rechtsanwälte erstritt zunächst die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und erreichte daraufhin die Abweisung der Klage. Die hiergegen von dem Insolvenzverwalter gerichtete Berufung blieb ebenfalls ohne Erfolg.
Dem Team von PASCHEN gelang es, auch das Oberlandesgericht Köln davon zu überzeugen, dass die Regelung im Lizenzvertrag, auf die der Verwalter seinen Anspruch gestützt hatte, vorliegend nicht den Maßstäben des AGB-Rechts genügte. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
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