Immobilien nicht ohne Energieausweis verkaufen oder vermieten

Die Mitarbeiter der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH erstellen die passenden Variante

Für viele Kauf- oder Mietinteressenten spielt bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilie auch das Thema Energieeffizienz eine wichtige Rolle. Schließlich wollen sie wissen, welche Energiekosten bei einem Ankauf oder bei einer Anmietung auf sie zukommen werden. Aufschluss darüber liefert ihnen der Energieausweis, von dem sie den Energiebedarf und damit die zu erwartenden Energiekosten ableiten können.

Für Kauf- oder Mietinteressenten macht es einen Unterschied, ob sie eine Immobilie mit der Energieeffizienzklasse A+ oder H kaufen oder mieten. Denn während die Energiekosten für einen A+-Standard niedrig ausfallen, liegen sie für die Energieeffizienzklasse H beträchtlich höher. Bei einer Immobilie mit der Energieeffizienzklasse A handelt es sich um einen Neubaustandard. Eine Immobilie mit der Energieeffizienzklasse H ist in der Regel unsaniert.

Der Endenergieverbrauch bei einem A+-Neubaustandard beträgt unter 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr [kWh/(m²a)] und die jährlichen Energiekosten belaufen sich laut Verbraucherzentrale NRW auf weniger als 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei der unsanierten Immobilie mit Energieeffizienzklasse H hingegen liegt der Endenergieverbrauch bei über 250 kWh/(m²a) und die jährlichen Energiekosten pro Quadratmeter Wohnflächen betragen 13 Euro und mehr. „Kauf- und Mietinteressenten sollten sich daher gut überlegen, für welche Immobilie sie sich entscheiden“, sagt Rene Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH (WAV), „deswegen ist es auch ratsam, sich schon während des Besichtigungstermins einen gültigen Energieausweis zeigen zu lassen“. Unterschieden wird auf diesem Dokument, das für seine Gültigkeit nicht älter als zehn Jahre sein darf, in die Energieeffizienzklasse A+, A, B, C, D, E, F, G und H.

Darüber hinaus gibt es beim Energieausweis zwei Varianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Welche Variante vom Eigentümer benötigt wird, hängt vom Baujahr und von der Gebäudeart ab. Wird für ein Neubaugebäude beispielsweise ein Energiebedarfsausweis benötigt, gilt bei vielen anderen Gebäuden eine Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweis. „Wir beraten Eigentümer selbstverständlich dazu, welche Variante die richtige ist und erstellen ihnen den entsprechenden Energieausweis“, so Rene Reuschenbach.

Der Energieausweis ist aber nicht nur für Kauf- und Mietinteressenten interessant, sondern auch für Eigentümer. „Anhand des Energieausweises können Eigentümer ableiten, wo es noch Modernisierungs- oder Sanierungsbedarf gibt, eventuell entsprechende Maßnahmen durchführen und die Immobilie so womöglich zu einem höheren Preis veräußern oder vermieten“, erklärt der WAV-Geschäftsführer. Gerne beraten er und seine Mitarbeiter Eigentümer, für die sie den Verkauf übernehmen, vorab über entsprechende Maßnahmen. Zudem weist Rene Reuschenbach darauf hin, dass Eigentümer, die beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen rechtsgültigen Energieausweis vorlegen können, eine Ordnungswidrigkeit begehen. Diese kann mit bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Mehr Informationen zum Thema Energieausweis und eine entsprechende Infografik sowie Wissenswertes zu Immobilienmakler Brühl, Immobilienmakler Bornheim, Immobilienmakler Wesseling oder mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/

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