Rhein-Neckar-Kreis, 03. September 2019
Ein Verkehrswertgutachten wird dann beauftragt, wenn Behörden, Eigentümer, Käufer, Firmen, Unternehmer, Erben, Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzämter und Gerichte eine objektive, unabhängige und nachvollziehbare Bewertung der Immobilie benötigen. Der Sachverständige erstattet das Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB mit seiner besonderen Fach- und Sachkunde sowie Erfahrung. Die Unparteilichkeit und Neutralität des Sachverständigen schafft Vertrauen und gibt Sicherheit.
ImmoWertReal.de ist ein unabhängiges Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung. Es werden Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, Immobiliengutachten sowie Mietwertgutachten erstattet.
Die Bewertungsanlässe für ein Verkehrswertgutachten sind vielfältig. Bei einer Scheidung wird der Zugewinnausgleich festgestellt, sofern es sich um eine Zugewinngemeinschaft handelt. Der Wert der Immobilien wird zu zwei Stichtagen mittels einem Verkehrswertgutachten ermittelt. Wird im Zuge einer Erbschaft und Schenkung ein fundiertes und neutrales Immobiliengutachten im Rahmen der Verkehrswertermittlung beauftragt, so gehen Erblasser und Erben auf Nummer sicher. Zugleich kann das Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt genutzt werden. Weitere Anlässe können beim Kauf und Verkauf einer Immobilie entstehen. Des Weiteren werden Verkehrswertgutachten im Rahmen eines Betreuungsverfahrens und vom Nachlassverwalter benötigt sowie bei Zwangsversteigerungen. Steuerberater fordern Verkehrswertgutachten an, wenn es sich um eine Unternehmensbewertung oder Vermögensübersicht des Mandanten handelt. Es gibt noch eine Vielzahl an weiteren Bewertungsanlässen für eine Verkehrswertermittlung.
Der Auftraggeber sollte auf die profunde Sach- und Fachkunde des Sachverständigen für Immobilienbewertung setzen, um den Marktwert der Immobilie mittels einem Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB ermitteln zu lassen. Mit professionellen und seriösen Immobiliengutachten ist der Kunde auf der sicheren Seite. Im Paragraf 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) wird der Verkehrswert wie folgt definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Die Besichtigung der Immobilie und der Ortstermin haben höchstpersönlich durch den Sachverständigen zu erfolgen. Die persönliche in Augenscheinnahme durch den Sachverständigen ist unabdingbar. Hierbei nimmt der Immobiliengutachter die gesamte Immobilie unter die Lupe und nutzt sein profundes Fachwissen. Das Verkehrswertgutachten wird durch den Sachverständigen höchstpersönlich erstattet.
Die wertrelevanten Merkmale des Objektes werden beim Ortstermin erfasst, analysiert und berücksichtigt. Bei einem Verkehrswertgutachten handelt es sich um eine stichtagsbezogene Verkehrswertermittlung und marktegerechte Einschätzung der Immobilie.
Im Zuge der Immobilienbewertung sind verschiedene wertrelevante Merkmale von Bedeutung. In der Immobilienwirtschaft ist die Lage der Immobilie und des Grundstücks von entscheidender Bedeutung. Mikro- und Makrolage, Infrastruktur, Ausstattungsstandard, Erhaltungszustand und Gesamteindruck des Gebäudes, Rechte und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchauszuges der Immobilie sind als wichtige Merkmale anzusehen. Der Grundbuchauszug, Planunterlagen, Flurkarte, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnungen, Aufteilungspläne, Teilungserklärung und Planunterlagen, ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, dem Altlastenkataster sowie der Denkmalliste sind relevante Unterlagen für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens.
In der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV sind die normierten Wertermittlungsverfahren gesetzlich geregelt. Es handelt sich um das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertfahren.
Das Ertragswertverfahren ist in §§ 17 bis 20 in der ImmoWertV zu finden. Sofern eine Ertragserzielung im Vordergrund steht, wird dieses Verfahren bei Büro- und Gewerbeimmobilien, Industrieimmobilien, Logistikimmobilien, Sozialimmobilien und Mehrfamilienhäuser in Ansatz gebracht.
Sobald das Objekt zur Eigennutzung errichtet wurde und selbst bewohnt wird, ist das Sachwertverfahren das geeignete normierte Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung. In der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV sind die Regulierungen unter §§ 21 bis 23 ImmoWertV zu finden.
Unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen werden mit dem Vergleichswertverfahren bewertet. Unter §§ 15 bis 16 wird in der ImmoWertV das Vergleichswertverfahren aufgeführt.
Seriöse Sachverständige für Immobilienbewertung erstatten Verkehrswertgutachten unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft.
ImmoWertReal | Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung wurde von Stephen Eifler REV gegründet. Er arbeitet seit Jahren mit namhaften Auftraggebern erfolgreich zusammen. Herr Eifler ist Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung. Als Immobiliengutachter für Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien wurde er nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Er erstattet Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, Markt- und Beleihungswertgutachten, Mietwertgutachten und unterstützt seine Auftraggeber beim Erwerb von Immobilien.
Von der TEGoVA (The European Group of Valuers‘ Associations), einer Organisation nationaler Verbände aus Europa mit Sitz in Brüssel, wurde Herr Eifler ebenfalls zertifiziert. Der Titel des Recognised European Valuer – REV ist eine Auszeichnung für Exzellenz in der Immobilienbewertung.
ImmoWertReal | Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung ist Ihr professioneller und kompetenter Ansprechpartner im Bereich der Immobilienbewertung.
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