Sinnvolle erbrechtliche Regelung treffen

Essen – Zurzeit schwimmen die Deutschen in Geld. Das derzeitige Barvermögen wird auf über 5 Milliarden Euro geschätzt. Erhebungen haben ergeben, dass in den nächsten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland rund 3 Milliarden Euro Vermögen vererbt wird, aber sich lediglich nur 20 Prozent der betroffenen Personen mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben. Die zertifizierte Testamentsvollstreckerin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es nicht selten zu ungeplanten Nachlässen kommt, weil entweder überhaupt kein Testament und/oder kein Erbvertrag besteht, oder ein Testament nicht auffindbar ist.

„Daher kann man nur jedem vermögenden Bürger empfehlen, sich früh genug mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, sich fachmännischen Rat einzuholen und eine sinnvolle erbrechtliche Regelung zu treffen, die auch steueroptimiert sein muss. Ansonsten kann es nämlich sein, dass ein Großteil des Vermögens plötzlich bei Verwandten, die man nicht begünstigen wollte, oder sogar beim Fiskus landet. Dies kann man durch geschickte legale Gestaltung vermeiden“, rät Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz.

Die meisten Streitigkeiten gab es in der Vergangenheit bei der Vererbung von Immobilien. Insbesondere auch dann, wenn Erblasser ihren „letzten“ Willen nach ihrem Tod auch umgesetzt haben wollen.

Bei schwierigen Familienverhältnissen oder z.B. Konstellationen mit Minderjährigen, Pflegebedürftigen, Behinderten, Verschuldeten, aber auch bei Anlagen und Vermögen im Ausland erfolgt die Umsetzung des Erblasserwillens am effektivsten durch die Einsetzung einer Testamentsvollstreckung. Sie kann als sogenannte Abwicklungstestamentsvollstreckung oder als Dauertestamentsvollstreckung ausgestattet sein.

Eine derartige Einsetzung gibt dem Erblasser die Sicherheit, dass das, was er umgesetzt haben will, auch tatsächlich umgesetzt wird. Um ein derartiges Vorhaben sinnvoll zu gestalten, benötigt man fachlich kompetente Hilfe. Hier reicht es nicht, zu einem Notar zu gehen und ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen zu lassen, da der Notar in seinen Urkunden ständig den Satz aufnimmt „steuerlich wurde nicht beraten“, so dass er nicht in der Haftung ist.

„Ein Steuerberater allein reicht in der Regel ebenfalls nicht, da der Steuerberater die erbrechtlichen Zusammenhänge meistens nicht genau kennt und auch keine Rechtsberatung betreiben darf. Es ist daher sinnvoll, sich einem Steuerberater und/oder einem Rechtsanwalt anzuvertrauen, der die entsprechende Qualifizierung als Testamentsvollstrecker hat und der gleichzeitig über die steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Ressourcen verfügt, wie z.B. ein interdisziplinär tätiges Büro, in dem unter anderem Steuerexperten tätig sind, die die Qualifikationen von Steuerberatern und Juristen beinhalten“, rät Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz.

Keywords:Sinnvolle,Regelung

adresse

Powered by WPeMatico