Bund plant höhere Meister-BAföG-Sätze

Mehr Förderung für Meister-Weiterbildungen –
REFA Hessen: Weitere attraktive Ersparnisse bei Lehrgangskosten

Angehende Meister dürfen sich über finanzielle Vorteile freuen: Die Bundesregierung plant, die Meister-BAföG-Sätze zu erhöhen. Das teilte die Deutsche Handwerks Zeitung mit, die sich auf eine entsprechende Aussage des Bundesbildungsministeriums bezieht. Demnach ist die Anpassung noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen.

Nachdem bereits für das Schüler- und Studenten-BAföG eine Erhöhung beschlossen wurde, sollen nun auch angehende Meister höhere Zuschüsse für ihre Weiterbildung bekommen. Insbesondere die finanziellen Leistungen des Aufstiegs-BAföGs sollen noch einmal deutlich verbessert werden. „Berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger sollen auf ihrem Weg noch mehr unterstützt werden“, heißt es. Laut Koalitionsvertrag stelle der Bund dafür 350 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

REFA Hessen, Spezialist für berufliche Aus- und Weiterbildungen in den Bereichen Industrie, Handwerk, Logistik und Qualitätsmanagement, sieht darin eine erhebliche finanzielle Entlastung für Teilnehmer einer Meister-Weiterbildung. Bezogen auf die Weiterbildungen mit IHK-Abschluss – Industrie-/Logistikmeister, Wirtschaftsfachwirt, Techn. Fachwirt oder Techn. Betriebswirt – würden sich die Lehrgangskosten noch einmal reduzieren.

REFA Hessen-Vorstand Alexander Appel macht dies am Beispiel des Industriemeisters deutlich: „Würde sich der derzeitige Zuschuss von 40 Prozent um 10 Prozent erhöhen und der 40-prozentige Erlass auch um 10 Prozent erhöht werden, dann wären das mit der hessischen Bildungsprämie von 1.000 Euro nur noch 390 Euro für den gesamten Lehrgang.“ Dies bedeutet eine nochmalige Ersparnis von 612 Euro und jetzt eine Gesamtersparnis von 4.710 Euro. Die restlichen 390 Euro sind übrigens von der Steuer absetzbar.

Bei der geplanten Novellierung des Meister-BAföGs handele es sich um „bundesweite und bundeseinheitliche“ Leistungsverbesserungen, an der die Länder mit 22 Prozent an der Finanzierung beteiligt seien. Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die bisherigen „Meisterboni“ oder „Meisterprämien“ habe das Ministerium auf den Wettbewerbsföderalismus der einzelnen Länder verwiesen. Zu welchem Zeitpunkt genau das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) novelliert werden soll, habe das Ministerium offengelassen.

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