Der Obstkorb von fruiton: knackige Steuervorteile für Unternehmen

Frisches Obst und Gemüse am Arbeitsplatz haben viele positive Effekte für das Team und können das Unternehmen steuerlich entlasten.

Köln, im Januar 2020. Der Obstkorb von fruiton kann als Teil der Gesundheitsförderung im Unternehmen wirken: Die wird vom Staat durch einen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag gefördert – im Jahr 2019 bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter und Jahr, ab dem 01.01.2020 sogar bis 600 EUR. Daneben können Arbeitgeber frisches Obst und Gemüse als Aufmerksamkeit direkt auf den Schreibtisch liefern lassen. Die Frischespezialisten von fruiton aus Köln haben entsprechende Angebote für den gesunden Mix im Büro. So gewinnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.

Der Staat belohnt auch die gesunde Ernährung am Arbeitsplatz

§ 3 Nr. 34 EStG i.V.m. §§ 20 und 20b SGB – hinter diesen Zahlen und Zeichen verbergen sich für Unternehmen frische Ideen. Gemeint sind gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention. Die sind ab Januar 2020 bis zu 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Finanzamt achtet auf diese Kriterien: Die Leistungen des Arbeitgebers müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, entsprechend zertifiziert sein, festgelegten Kriterien des Spitzenverbandes der Krankenkassen entsprechen und dürfen ab Januar 2020 den Jahreshöchstbetrag in Höhe von 600,00 EUR nicht übersteigen.

„Der Obstkorb ist für viele Unternehmen der Einstieg in die Steigerung des Bewusstseins für Gesundheit“, stellt Sheila Röbkes, Geschäftsführerin von fruiton fest. „Im Einzelfall sollte das Unternehmen klären, wie der Obstkorb eine Komponente der gesundheitsförderlichen Maßnahme sein kann.“

Ganz unkompliziert dagegen: der Obstkorb selbst. Er ist schnell bestellt und wird persönlich geliefert. Die Teams sind begeistert und offen für weitere Maßnahmen wie eine Neuausrichtung der Kantinenverpflegung. Der Obstkorb wirkt wie ein Türöffner für bewusstes Leben. Er ist die ideale Ergänzung zu anderen Angeboten wie Rückenschule, Raucherentwöhnung oder Entspannungstraining.

Obstkorb als Aufmerksamkeit

R 19.6 LStR – steht für die unkomplizierte Art, das Team mit frischem Obst und Gemüse zu motivieren. Gemeint sind Aufmerksamkeiten, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb offeriert. Diese führen nicht zu einer gravierenden Bereicherung des Arbeitnehmers und auch nicht zu steuerbarem Arbeitslohn. Das Investment in die Obstkörbe mindert den Gewinn und somit die Last der Ertragssteuer. Gesteigert wird hingegen die Freude am Arbeitsplatz.

„Unser Obstkorb fügt sich harmonisch ein ins gesamte Invest eines Unternehmens für die Gesundheitsförderung“, heißt es aus der fruiton-Zentrale in Köln. Mit dem Smoothie-Bike hat man ein zusätzliches Feature für firmeninterne Gesundheitstage entwickelt, das ebenfalls steuerlich vorteilhaft wirken kann.

Der Obstkorb von fruiton: „Nebenwirkungen“ erwünscht

fruiton liefert die Körbe mit Obst oder Gemüse in verschiedenen Größen direkt in die Abteilung. Das Team stimmt sich dann ab: Wer mag was gerne essen? Gibt es Allergien? Das fördert den sozialen Zusammenhalt und respektvollen Umgang. Die Körbe sind alle appetitlich arrangiert und setzen frische Akzente im Büro. „Leere Körbe nehmen unsere Frische-Fahrer bei der nächsten Lieferung direkt wieder mit“, berichtet Geschäftsleiter Mario Dutenstädter und nimmt Bezug auf die Nachhaltigkeit des Lieferservices. Die Obstkörbe werden bei fruiton mehrfach verwendet. Das Unternehmen liefert an ganz entlegene Orte Obst per Paket. Das meiste Obst wird jedoch im Korb arrangiert und ohne Verpackung mit dem eigenen Fahrdienst ausgeliefert. Die Abonnenten reduzieren also aktiv die Menge an Umverpackung, die bei jedem privaten Einkauf, den üblichen Obstlieferungen per Paket oder im nächsten Supermarkt automatisch anfällt. „fruiton produziert weder Unordnung im Büro noch Müll. Wir steigern schlicht die Motivation.“ Der Arbeitgeber als Marke punktet positiv.

PRESSEKONTAKT
fruiton GmbH
Mario Dutenstädter
Geschäftsleiter und Ansprechpartner für Presse und Öffentlichkeit
Industriestraße 16
50735 Köln
Telefon: 0221 65078630
E-Mail: info@fruiton.de
Web: www.fruiton.de

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