Viel mehr Geld für berufliche Fortbildung

– Bundestag beschließt die Novelle des Aufstiegs-BAföG
– Bundesbildungsministerin: Ein Spitzenland braucht Spitzenpersonal
– REFA Hessen begrueßt den Beschluss

Kassel 20.02.2020. Der Bundestag hat jetzt die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Das gab das Bundesbildungsministerium bekannt. Nebenberufliche Weiterbildungen und Weiterbildungen in Vollzeit werden ab Sommer vom Staat finanziell stärker gefördert.

Im August letzten Jahres hatte das Bundeskabinett die Reform des sogenannten Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) beschlossen. Jetzt erfolgte der Beschluss des Bundestages. Wie Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärte, benötige Deutschland „die Besten“, um die Herausforderungen Digitalisierung, Globalisierung und den weiter zunehmenden Wettbewerb zu meistern. „Wir brauchen Meister, Techniker, Betriebswirte und Erzieher. Wer dahin aufsteigen will, dem müssen wir den Weg ebnen. Darum schreiben wir die Erfolgsgeschichte des Aufstiegs-BAföG fort. Dafür investiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung in dieser Wahlperiode mit zusätzlich 350 Millionen Euro so viel wie nie zuvor“, so die Ministerin.

Ein Karriere dürfe nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern, heißt es weiter. Daher werde die finanzielle Unterstützung deutlich angehoben. Mit dem neuen Aufstiegs-BAföG gehe man einen weiteren Schritt, um berufliche Bildung noch attraktiver und flexibler zu machen. „Nach der Novelle des Berufsbildungsgesetzes zeigen wir erneut: Berufliche Bildung ist genauso wichtig wie akademische Bildung.“ Die Reform sieht zudem vor, dass das Aufstiegs-Bafög künftig für bis zu drei Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden kann. Bisher war das beschränkt auf eine Fortbildung.

Konkret können Geförderte sich auf folgende Vorteile freuen:

– die stufenweise Förderung bis auf „Master-Niveau“ wird eingeführt
– die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut
– der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht
– der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht
– der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent
– die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert
– bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld

Mit dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer altersunabhängig bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Unabhängig vom Einkommen erhalten sie einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen sowie zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Gelder fließen teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Seit 1996, dem Bestehen des AFBG, wurden rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte mit insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht.

REFA Hessen begrüßt diese Entwicklung auf staatlicher Seite ausdrücklich. Für viele Interessierte, die weitere Schritte auf der Karriereleiter ins Auge fassen, um bestens qualifizierte Fachkräfte und Ausbilder von morgen zu werden, ist die Frage nach der Finanzierung der Fortbildung essentiell. „Mit dem neuen Aufstiegs-Bafög wird es für viele Lernwillige, die bislang aufgrund der Kosten zögerten, einfach wesentlich attraktiver, eine berufliche Fortbildung zu absolvieren, sagt REFA-Vorstand Alexander Appel, der das Kasseler Seminarzentrum leitet. Dies werde helfen, den Standort Deutschland mit guter Bildung weiter zu stärken.

Die Reform muss nun noch durch den Bundesrat. Am 1. August sollen die Neuregelungen dann in Kraft treten.

Weitere Information zu REFA Hessen: www.refa-weiterbildung.de

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